Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von FemPowerMentoring (im Folgenden „FPM“ genannt), 
Inhaberin Sarah Sorhagen, Leostraße 32, 41363 Jüchen 

Stand: 01. Januar 2023

1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von FPM, Inhaberin Sarah Sorhagen, Leostraße 32, 41363 Jüchen, sarah.sorhagen@fempowermentoring.de, stellen zusammen mit der Datenschutzerklärung (https://fempowermentoring.de/meta/datenschutz/) die ausschließliche Grundlage für die Nutzung des von FPM angebotenen Mentoring-Programms dar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FPM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Die im Geltungsbereich dieser AGB abgeschlossenen Verträge kommen zwischen den Kunden und FPM zustande. „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind Mentor und Mentee sowie Personen, die sich im Bewerbungsprozess für das von FPM angebotene Mentoring-Programm befinden. Diese AGB regeln ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen FPM und den Kunden. Mit Ausnahme der Regelungen zur Mentoring-Beziehung (§ 4) haben diese AGB keine Geltung zwischen Mentor und Mentee.

(3) Im Falle der Beauftragung von FPM durch dritte Personen (beispielsweise Arbeitgebern von Mentees) kann es zu Abweichungen kommen, welche bei Vertragsabschluss gesondert, schriftlich oder in Textform zwischen FPM und dem Dritten zu definieren sind.

(4) Das von FPM angebotene Mentoring-Programm beinhaltet die Vermittlung von Mentor und Mentee (sog. „Matching“) und die Unterstützung und Begleitung der Mentoring-Beziehung während der Laufzeit des jeweiligen Mentoring-Programms durch Organisation des dazugehörigen Rahmenprogramms.

(5) „Mentor“ ist eine natürliche Person, die sich im Rahmen ihrer Anmeldung bei FPM bereit erklärt hat, für die Dauer des Mentoring-Programms unentgeltlich für die persönliche und professionelle Weiterentwicklung von anderen Personen zur Verfügung zu stehen. „Mentee“ ist eine natürliche Person, die über die Vermittlung von FPM einen Mentor zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung finden und mit diesem während der Dauer des Mentoring-Programms von FPM kontinuierlich arbeiten und eine Mentoring-Beziehung aufbauen möchte. Nur aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im Folgenden jeweils die männliche bzw. weibliche Bezeichnung Mentor/Mentee verwendet. Hiermit soll keine Festlegung auf ein bestimmtes Geschlecht vorgenommen werden.

(6) FPM akzeptiert nur Kunden, welche die Volljährigkeit gem. § 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erlangt haben.

(7) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

2 Leistungen von FPM

(1) Das Ziel von FPM ist es, Mentees durch die Vernetzung mit passenden Mentoren bei der beruflichen und/oder privaten Weiterentwicklung zu fördern. FPM vermittelt Mentoring-Beziehungen und unterstützt diese begleitend. Die von FPM erbrachten Leistungen umfassen die nachfolgend beschriebenen Elemente auf verschiedenen Prozessstufen.

(2) Der Vermittlung einer Mentoring-Beziehung geht ein Anmeldeprozess voraus, in welchem FPM die Vorstellungen des Kunden über die Mentoring-Beziehung abfragt. I.R.d. Anmeldung beantwortet der Kunde ausgewählte Fragen, wodurch zur Vermittlung erforderliche Informationen erhoben werden. Darüber hinaus führt der Kunde i.R.d. Anmeldung ein Erstgespräch mit FPM. Auf Basis der Angaben des Kunden sowie des Erstgesprächs erstellt FPM ein Kurzprofil für jede Mentee und jeden Mentor, welches bei einem Match dem jeweiligen potentiellen Mentor/der jeweiligen potentiellen Mentee zur Verfügung gestellt wird. I.R.d. Anmeldeprozesses stimmt der Kunde der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bis zum erfolgreichen Abschluss dieses Anmeldeverfahrens behält sich FPM vor, die Vermittlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Die Voraussetzung für einen Mentor, in den Mentoren-Pool von FPM aufgenommen zu werden, ist seine Bereitschaft, eine unentgeltliche Mentoring-Beziehung mit einer Mentee einzugehen und dieser für ein Jahr („Mentoring-Jahr“) monatlich eine Stunde beratend zur Verfügung zu stehen. In der Anzahl der Mentoring-Beziehungen ist der Mentor nicht begrenzt. Möchte er mehrere Mentoring-Beziehungen eingehen, sollte er dies im Anmeldeprozess angeben. Der Mentor soll nur so viele Mentoring-Beziehungen eingehen, wie er fachlich und zeitlich qualitativ wahrnehmen kann. Da Mentees nach passenden Mentoren für ihre persönlichen Ziele und Bedürfnisse suchen, verpflichtet sich der Mentor, wahrheitsgemäße Angaben zu seinen beruflichen Erfahrungen im Rahmen der Anmeldung zu machen. Ist ein Mentor kein Experte in einem Bereich oder einer Branche, so geht er hierfür keine Mentoring-Beziehung ein. Nach der Anmeldung des Mentors wie unter (2) beschrieben wird er in die Mentoren-Kartei von FPM aufgenommen und steht FPM für ein mögliches Matching mit einer Mentee zur Verfügung. Sollte der Mentor nicht mehr oder für einen gewissen Zeitraum nicht gematcht werden wollen, hat er dies in Textform gegenüber FPM anzuzeigen. Entsprechendes gilt, wenn sich die berufliche Ausrichtung des Mentors gegenüber den Angaben i.R.d. Anmeldung wesentlich verändert hat. Der Mentor erhält weder eine Entlohnung für seine Tätigkeit, noch hat er Anspruch auf Aufwendungsersatz seitens FPM oder der Mentee. Es entspricht der allseitigen Erwartungshaltung, dass Mentoren keine Abwerbung von Mentee(s) vornehmen.

(4) Nach erfolgtem Vertragsabschluss und Zahlung der Mentoring-Teilnahmegebühr an FPM (§ 6) durch die Mentee, beginnt die Suche und Verknüpfung der Mentee mit einem passenden Mentor („Matching“) durch FPM. FPM sucht und verknüpft drei potentielle Mentoren und schlägt diese der Mentee vor. Die Auswahl der Mentoren steht im freien Ermessen von FPM, orientiert sich jedoch am persönlichen und professionellen Profil sowie den Zielen der Mentee. Die Entscheidung für einen Mentor trifft die Mentee gegenüber FPM. FPM informiert den Mentor und stellt den direkten Kontakt her. Sofern Mentor und Mentee nach dem direkten Kontakt miteinander arbeiten wollen, gehen sie eine Mentoring-Beziehung (§ 4) ein. Entscheidet sich die Mentee für keinen der von FPM vorgeschlagenen drei Mentoren, sucht und verknüpft FPM einmalig einen neuen Mentor. Sofern hierbei weiterhin keine Mentoring-Beziehung zustande kommt, haben FPM und die Mentee ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 7 (2).

(5) FPM steht den Kunden im Rahmen des Mentoring-Jahres bei allgemeinen Fragen zur Verfügung und übernimmt die Planung und Organisation des Rahmenprogramms sowie die Kommunikation im Rahmen dessen. FPM unterstützt den Mentor und die Mentee in allen Prozessstufen mit Informationen und Hilfsmaterialien sowie persönlichem Support bei Rückfragen („Mentoring-Unterstützung“)

3 Anmeldung, Vertragsschluss und Programm-Teilnahme

(1) Für die Inanspruchnahme der von FPM angebotenen Leistungen ist die Anmeldung als Mentor oder Mentee über die Webseite (https://fempowermentoring.de) erforderlich. Die Anmeldung erfolgt durch Hinterlegung des Vor- und Nachnamens des Kunden, einer gültigen E-Mail-Adresse, der Beantwortung eines Fragenkatalogs, der Zustimmung zu den vorliegenden AGB von FPM (Anklicken des Buttons „AGB akzeptieren“), der Einwilligung des Kunden zur Datenspeicherung, -verarbeitung und –weitergabe (Anklicken des Buttons „Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung“) sowie der Einwilligung des Kunden zur Geltung der Datenschutzerklärung (Anklicken des Buttons „Zustimmung zur Datenschutzerklärung“). Darüber hinaus kann der Kunde freiwillige Angaben ergänzen. FPM übermittelt Erklärungen gegenüber dem Kunden und kommuniziert mit diesem über die jeweils hinterlegte E-Mail-Adresse. FPM erstellt aus den Angaben im Fragenkatalog sowie aus dem Erstgespräch ein Kurzprofil von jeder Mentee und jedem Mentor. Dieses Kurzprofil stellt eine erste Visitenkarte der Kunden dar und dient der Vergleichbarkeit bei der Vorstellung potentieller Mentoren und Mentees.

(2) Die Anmeldung für den Mentor ist kostenlos. Für FPM entstehen durch die Anmeldung noch keine vertraglichen Leistungspflichten. Der Mentor erhält zeitnah nach seiner Anmeldung eine Email mit Informationen zur weiteren Vorgehensweise. Hierbei behält sich FPM vor, weitere Angaben zu persönlichen Daten vom Mentor zu erfragen oder auch Kunden als Mentoren abzulehnen. In diesem Fall erfolgt keine Aufnahme in die Mentoren-Kartei von FPM. Im Falle der Aufnahme erstellt FPM auf Basis der erhaltenen Informationen ein Mentoren-Profil. Mit dessen Freigabe erklärt sich der Mentor zugleich damit einverstanden, dass die im Profil hinterlegten Informationen potentiellen Mentees i.R.d. Matching-Prozesses verfügbar gemacht werden. Dieses Einverständnis ist jederzeit frei widerruflich. Der Mentor hat nach seiner Anmeldung keinen Anspruch auf ein Match mit einer Mentee. Mit Blick auf den Überhang an Mentoren ist es möglich, dass einige Mentoren länger auf ein Match warten oder zunächst nicht gematcht werden. Unabhängig davon werden sie zu verschiedenen Veranstaltungen des Rahmenprogramms eingeladen, um trotzdem Teil des FPM-Netzwerkes zu werden.

(3) Die Anmeldung als Mentee stellt ein verbindliches Angebot auf Teilnahme am angebotenen Mentoring-Programm nach Maßgabe dieser AGB dar. Der Antrag kann daher nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Bedingungen akzeptiert und dadurch zum Bestandteil der vertraglichen Regelungen zwischen ihm und FPM macht. Die Mentee erhält zeitnah nach ihrer Anmeldung eine Email mit Informationen zur weiteren Vorgehensweise auf der Suche nach einem Mentor. I.d.R. findet auch ein kostenloses Erstgespräch statt. Hierbei behält sich FPM vor, weitere Angaben zu persönlichen Daten vom Kunden zu verlangen, um die Chancen einer erfolgreichen Vermittlung zu evaluieren. Erst hierdurch kann FPM eine valide Entscheidung für oder gegen einen Vertragsschluss mit dem Kunden treffen. Im Falle der Ablehnung entscheidet FPM aufgrund bisheriger Erfahrungswerte, mangelnder Erfolgsaussichten oder begrenzter Teilnehmerzahlen, dass eine Zusammenarbeit mit dem Kunden aktuell nicht stattfindet. U.U. schlägt FPM dem Kunden vor, ihn auf eine Warteliste zu setzen. In diesem Fall kann das Angebot des Kunden seitens FPM zu einem späteren Zeitpunkt angenommen werden. Mit der Erstellung und Übersendung des Mentee-Profils nimmt FPM das Angebot der Mentee zum Abschluss des Vertrags nach Maßgabe der vorliegenden AGB an. Die Übersendung des Mentee-Profils erfolgt zusammen mit einer entsprechenden Bestätigungsmail hinsichtlich des Vertragsschlusses und der Teilnahme am Mentoring-Programm durch FPM. Mit Freigabe des Profils beauftragt die Mentee FPM, den Matching-Prozess zu starten. Zugleich erklärt sich die Mentee damit einverstanden, dass die im Profil hinterlegten Informationen potentiellen Mentoren i.R.d. Matching-Prozesses verfügbar gemacht werden. Dieses Einverständnis ist jederzeit frei widerruflich.

(4) Zeitnah nach Freigabe des erstellten Profils seitens der Mentee stellt FPM die vereinbarte Mentoring-Teilnahmegebühr in Rechnung. Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, ist die Teilnahmegebühr vor Beginn des Mentoring-Programms in voller Höhe fällig und zahlbar. Mit Zahlung der Teilnahmegebühr an FPM hat die Mentee Anspruch auf Teilnahme am Mentoring-Programm und Vorstellung der gematchten Mentoren.

4 Mentoring-Beziehung

(1) FPM agiert lediglich als Vermittler zwischen Mentor und Mentee i.R.d. angebotenen Mentoring-Programms und ist niemals Teil der Mentoring-Beziehung. Über das Matching und die Mentoring-Unterstützung der Kunden bietet FPM selbst kein Mentoring an. Das Mentoring erfolgt ausschließlich i.R.d. Mentoring-Beziehung zwischen Mentor und Mentee.

(2) Die Mentoring-Beziehung ist eine unentgeltliche, eigenverantwortlich ausgestaltete und durchgeführte Kooperation von Mentor und Mentee zur Erreichung der gemeinsam vereinbarten Ziele der Mentee. Die Mentoring-Beziehung besteht unabhängig von den rechtlichen Beziehungen zwischen FPM und dem Mentor einerseits und FPM und der Mentee andererseits. Die Mentoren sind weder Arbeitnehmer, noch freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen von FPM. Die Mentoren handeln nicht im Auftrag von FPM und sind nicht bevollmächtigt. FPM steht daher insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Ausführung der Mentoring-Vereinbarungen gegenüber der Mentee ein.

(3) Der Mentor stellt sich i.R.d. Mentoring-Beziehung kostenlos für die Fragen der Mentee zur Verfügung. Die Mentee ist bestrebt, die Zeit mit ihrem Mentor effektiv zur persönlichen Weiterentwicklung zu nutzen. Beide Seiten tragen die Verantwortung, miteinander höflich, verlässlich, offen und ehrlich umzugehen und stets die Vertraulichkeit zu wahren. Da das Gelingen der Mentoring-Beziehung letztlich von der Kooperation von Mentor und Mentee abhängt, kann FPM nicht für den Erfolg des Mentorings und den Bestand der Mentoring-Beziehung über das vollständige Mentoring-Jahr einstehen.

(4) Mentor und Mentee sollen über das Mentoring-Jahr hinweg mindestens zwölf (12) Termine für ihre gemeinsamen Treffen vereinbaren. Mentor und Mentee sind verpflichtet, sich an individuelle Vereinbarungen zu gemeinsamen Treffen zu halten. Mentor und Mentee vereinbaren, ob die Treffen persönlich, telefonisch oder virtuell stattfinden. Der Mentor wird die Mentee in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützen und sich entsprechend verhalten. Eine Mentoring-Beziehung bringt Vorteile und Impulse sowohl für den Mentor als auch für die Mentee und wird nicht als Lehrstunde für die Mentee verstanden.

(5) Persönliche oder geschäftliche Informationen und Daten von Mentor oder Mentee dürfen ohne Einverständnis der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, wobei es dem Mentor bzw. der Mentee freisteht, eine geeignete Verschwiegenheitsvereinbarung mit der anderen Partei abzuschließen. FPM rät hierzu insbesondere vor Herausgabe vertraulicher Geschäftsgeheimnisse und sonstiger vertraulicher und besonders schutzwürdiger Daten i.R.d. Mentoring-Beziehung.

(6) Sollte die Mentoring-Beziehung während des laufenden Mentoring-Jahres von Seiten der Mentee beendet werden, so kann FPM der Mentee nach freiem Ermessen anderweitige Mentoren-Vorschläge unterbreiten. Ein Recht der Mentee auf Neueintritt in den Matching-Prozess besteht jedoch nicht. Sollte die Mentoring-Beziehung während des laufenden Mentoring-Jahres von Seiten des Mentors beendet werden, bemüht sich FPM, zeitnah zwei weitere passende Mentoren für eine Fortsetzung des Mentoring-Jahres vorzuschlagen. Es ist hierbei statthaft, die bereits im ursprünglichen Matching-Prozess (§ 2 (4)) vorgeschlagenen Mentoren nochmals vorzuschlagen, soweit diese noch entsprechende Kapazitäten haben. Sofern die Mentee die alternativ vorgeschlagenen Mentoren ablehnt, erwächst ihr hieraus kein außerordentliches Kündigungsrecht i.S.v. § 7 (2); sie hat in diesem Fall keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der Mentoring-Teilnahmegebühr.

5 Nutzung der Webseite, der Plattform und angebotenen Services

(1) Über die Webseite (https://fempowermentoring.de) können Mentor und Mentee Informationen und Hilfsmaterialien, sowie sonstige Mentoring-Unterstützung durch FPM in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um einen personenbezogenen und nicht übertragbaren Zugang zu den Inhalten der Plattform. Der Kunde trägt die vollständige Verantwortung für sein Nutzungsverhalten sowie für die von ihm auf der Webseite eingegebenen Daten.

(2) Die Nutzung der Webseite sowie der dort eingestellten Inhalte durch Mentoren und Mentees ist nur i.R.d. bestimmungsgemäßen Gebrauchs und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Auf der Plattform eingestellte Audio-/ Video-, PDF- oder sonstige Dateien, begleitende E-Mails und sonstige Unterlagen von FPM dürfen von den Mentoren und Mentees nur für die eigene Nutzung i.R.d. Mentoring-Programms abgerufen, downgeloaded und ausgedruckt werden. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen FPM vorbehalten. Die eingestellten Dateien dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, weder kostenlos noch kostenpflichtig, insbesondere nicht zum Zweck des Wettbewerbs gegenüber FPM.

(3) FPM gibt keine Garantie oder sonstige Gewährleistung im Hinblick auf die ununterbrochene Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Webseite, insbesondere wenn die Ursache außerhalb der von FPM kontrollierbaren Sphäre liegt. FPM verpflichtet sich jedoch, seine zum Betrieb der Webseite und der Plattform dienenden technischen Einrichtungen im Rahmen marktüblicher technischer Standards funktionsfähig zu halten, sowie im angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Umfang dem Stand der Technik und dem Nutzungsverhalten seiner Kunden anzupassen. Bei der Vornahme hierzu erforderlicher Wartungsarbeiten hat der Kunde vorübergehende Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Webseite hinzunehmen. FPM behält sich vor, zum Schutz der Rechtsgüter der Kunden Datenbestände ganz oder teilweise zu löschen oder unzugänglich zu machen (beispielsweise bei Hackerangriffen o.ä.).

6 Mentoring-Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahme am Mentoring-Programm von FPM ist für den Mentor kostenfrei und wird von diesem unentgeltlich und ehrenamtlich verrichtet. Der Mentor darf von der Mentee für seine Leistungen i.R.d. Mentoring-Programms kein Geld verlangen.

(2) Die Teilnahme am Mentoring-Programm von FPM ist für die Mentee kostenpflichtig. Die Teilnahme am Jahres-Mentoring durch die Mentee umfasst i.d.R. die nachfolgenden Leistungen seitens FPM:

– Vorschlag von drei potentiellen Mentoren

– 3 Veranstaltungen mit allen Mentees und Mentoren des jeweiligen Jahrgangs

– 2 Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung

– 3 Gruppencoachings

– 4 Netzwerkveranstaltungen (eingeladen werden alle Mentees und Mentoren von FemPowerMentoring sowie Alumni)

– Optionale Teilnahme am Menteeprojekt inkl. Kick Off hierfür

– Support durch FPM bei Unstimmigkeiten zwischen Mentee und Mentor

(3) Die Teilnahmegebühr des Mentoring-Programms ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung auf der Homepage von FPM. Die Rechnungstellung durch FPM erfolgt zeitnah nach Vertragsschluss. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bei der Mentee fällig und ohne Abzüge zahlbar.

(4) In Ausnahmefällen und bei berechtigtem Interesse gewährt FPM die Möglichkeit, die Mentoring-Teilnahmegebühr in Raten zu zahlen. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zur Upfront-Zahlung der Mentoring-Teilnahmegebühr erhöht sein. FPM und Mentee einigen sich hierbei auf einen konkreten Zahlungsplan, der möglichst in Textform zwischen FPM und Mentee niedergelegt werden soll. Soweit die Mentee mit zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen in Verzug gerät, ist FPM berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzukündigen und die gesamte (u.U. erhöhte) Mentoring-Teilnahmegebühr für das restliche Mentoring-Jahr fällig zu stellen. FPM ist in diesem Fall überdies berechtigt,  weitere vertraglich geschuldete Leistungen zu verweigern oder auch den Mentor um eine Aussetzung der Mentoring-Beziehung von seiner Seite aus zu bitten, bis alle fälligen Zahlungen seitens der Mentee geleistet sind.

(5) Der Mentee steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertragsschluss zwischen Mentor und FPM erfolgt für unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit kündbar. Soweit der Mentor eine Mentoring-Beziehung eingegangen ist (§ 4), soll diese nach Möglichkeit für die Dauer des Mentoring-Jahres aufrechterhalten bleiben und keine Kündigung seitens des Mentors für diesen Zeitraum erfolgen.

(2) Die Vertragslaufzeit zwischen Mentee und FPM ist auf das jeweilige Mentoring-Jahr begrenzt. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ende des Mentoring-Jahres. Eine unterjährige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ende des Mentoring-Jahres nicht zugemutet werden kann. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch FPM gegenüber der Mentee stehen dieser keine Ansprüche auf Rückerstattung der Mentoring-Teilnahmegebühr zu. Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Kündigung liegt auch vor, wenn die Mentee keinen der Mentoren-Vorschläge seitens FPM annimmt (§ 2 (4)). In diesem Ausnahmefall erstattet FPM 2/3 der Mentoring-Jahresgebühr an die Mentee zurück.

 

8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FPM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FPM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FPM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) FPM ist nicht verantwortlich für den Erfolg und die Zielerreichung innerhalb der Mentoring-Beziehung. Dementsprechend haftet FPM nicht für den Rat oder sonstige Anweisungen und Handlungen des Mentors oder der Mentee.

 

 

9 Widerrufsrecht Verbraucher

Kunden, welche als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB eine entgeltliche Leistung von FPM in Anspruch nehmen, haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierüber informiert FPM nachfolgend nach Maßgabe des gesetzlichen Musters (Anlage 1). Darunter findet sich ein Muster-Widerrufsformular, welches Kunden für den Widerruf verwenden können (Anlage 2).

 

10 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) FPM erhebt im Rahmen des Zustandekommens des Vertrags, sowie der Vertragsdurchführung Daten des Kunden im Rahmen des geltenden Rechts. Dabei werden insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird FPM Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Leistungen seitens FPM erforderlich ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten der Mentee an potenzielle Mentoren und des potenziellen Mentors an die Mentee im Rahmen der Vermittlung erfolgt ausschließlich nach entsprechender Einwilligung des Kunden.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird FPM Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von FPM verwiesen, welche Bestandteil dieser AGB ist und auf der Webseite jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

 

11 Änderungen, Schlussbestimmungen

(1) FPM behält sich vor, diese AGB und deren Bestandteile zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig 14 Tage im Voraus informiert. Das Einverständnis des Kunden zu Änderungen gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Information durch FPM in Textform widerspricht. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung dieser AGB läuft das Vertragsverhältnis zu unveränderten Bedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Eine Änderung des Preises und sonstiger wesentlicher Vertragsbedingungen von FPM bedarf der ausdrücklichen Bestätigung des Kunden.

(2) Auf Verträge zwischen FPM und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung. Soweit der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von FPM. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FPM der Sitz von FPM. Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch FPM aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und FPM ebenfalls der Sitz von FPM.

(4) FPM ist verpflichtet, Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese Plattform erreichen Kunden unter https://webgate.ec.europa.eu/odr. FPM ist grundsätzlich bereit, aber nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

 

Anhang 1:

Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung 

(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Die Präsentation der Leistungen von FPM auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot von FPM dar. Erst die Anmeldung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebotes versendet FPM an den Kunden eine Bestätigungsmail. Damit kommt der Vertrag über die Teilnahme am Mentoring-Programm zustande.

(3) Die von FPM angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise.

(4) Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen den Kunden und FPM benötigten Daten werden von FPM gespeichert und sind für den Kunden jederzeit zugänglich. Insoweit verweist FPM auf die Regelung der Datenschutzerklärung auf der Webseite von FPM.

(5) Als Verbraucher haben Kunden ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Belehrung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (in diesem Fall: ab Zusendung der Bestätigungsmail und des Mentee-Profils durch FPM).

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns,

FemPowerMentoring

Sarah Sorhagen

Leostraße 32

41363 Jüchen                                                    

Email: sarah.sorhagen@fempowermentoring.de

Tel: +491771627022

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast du verlangt, dass die Leistung während der Widerruffrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

 

Anhang 2:

Muster Widerrufsformular

Muster-Widerrufformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)

FemPowerMentoring
Sarah Sorhagen
Leostraße 32

41363 Jüchen

E-Mail: sarah.sorhagen@fempowermentoring.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

— Bestellt am (*)/ erhalten am (*):

— Name des / der Verbraucher(s):

— Anschrift des / der Verbraucher(s):

— Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

— Datum:

(*) Unzutreffendes streichen